Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte

Allgemeine Informationen

Bei einer Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann die Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) die Bezahlung und die anschließende Rückerstattung der Behandlungskosten vereinfachen.

Die EKVK ist eine kostenlose Karte, die auf der Rückseite der e-card aufgebracht ist, und ersetzt den Betreuungsschein E-111 bei vorübergehenden Aufenthalten (z.B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedstaaten, in EWR-Staaten, der Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien und Herzegowina. In Montenegro, Serbien und Bosnien und Herzegowina muss die EKVK dem für den Aufenthalt in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorgelegt und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umgetauscht werden.

Durch die EKVK ist es möglich, zu denselben Bedingungen wie Staatsangehörige des jeweiligen Staats eine Gesundheitsversorgung zu erhalten und die Rückerstattung der Behandlungskosten zu beantragen.

Kann die EKVK aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten nicht aktiviert werden – in einem solchen Fall finden sich auf der Rückseite der e-card Sterne in den Textfeldern – wird vom zuständigen Versicherungsträger eine provisorische Ersatzbescheinigung für die Krankenversicherungskarte ausgestellt, die als Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes in Österreich gilt.

Da die EKVK vorerst im Ausland nur optisch lesbar ist, ist die Gültigkeitsdauer begrenzt und unter anderem abhängig von den Vorversicherungszeiten, die beim Ausstellungsstichtag vorliegen.

Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der EKVK wird automatisch vom zuständigen Versicherungsträger eine neue e-card ausgestellt.

Hinweis

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger müssen sich für die Ausstellung der Europäische Krankenversicherungskarte an die zuständige Krankenversicherung im jeweiligen Heimatstaat wenden.

Betroffene

Personen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie sich vorübergehend aufhalten, medizinisch behandeln lassen.

Voraussetzungen

(Mit-)Versicherung in Österreich

Fristen

Das Ablaufdatum der Karte hängt von der Dauer der Versicherungszeiten ab.
Sobald das Ablaufdatum erreicht ist, wird automatisch eine neue Karte zugesandt, unter der Voraussetzung einer aufrechten Versicherung.

Zuständige Stelle

der jeweilige gesetzliche Krankenversicherungsträger (→ SV)

Verfahrensablauf

Die EKVK wird vom jeweiligen zuständigen Krankenversicherungsträger ausgestellt.

Falls die Datenfelder auf der Rückseite der e-card mit Sternen befüllt sind, gilt diese nicht als Anspruchsnachweis (siehe oben). In diesem Fall muss vor Reiseantritt eine Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Diese erhält man durch einen Anruf beim Kundenservice des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers (→ SV).

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.
Auch die Ausstellung der Ersatzbescheinigung ist gebührenfrei.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger