Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zu Wohnung an Touristen vermieten

Soll die Eigentumswohnung oder die Mietwohnung kurzzeitig zu touristischen Zwecken vermietet werden (z.B. über Internetplattformen wie Airbnb, Wimdu, 9flats etc.), sind verschiedene – hier nur überblicksartig dargestellte – Regelungen zu beachten.

Beim Vermieten der Mietwohnung an Touristinnen/Touristen sind mietrechtliche Regelungen und andere im Falle einer Eigentumswohnung (Widmung im Wohnungseigentumsvertrag) zu beachten. Bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen ist die "Untervermietung" in der Regel nicht erlaubt.

Relevant können auch raumordnungsrechtliche Regelungen und Festlegungen in Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sein, etwa die Widmung des Grundstücks oder die Ausweisung von speziellen Zonen, die die Nutzung beschränken.

Unter anderem darf auch die Anwendbarkeit von steuerlichen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und gewerberechtlichen Vorschriften nicht außer Betracht gelassen werden.

Darüber hinaus besteht bei der Vermietung einer Wohnung an Touristinnen/Touristen unter Umständen die Pflicht, eine Fremdenverkehrsabgabe (Ortstaxe) abzuführen und ein Gästeverzeichnis aufzulegen.

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion