Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
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F +43 7442 511 - 189
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 40. KFG-Novelle

Es werden bestimmte Verhaltensweisen für unzulässig erklärt und der Strafrahmen angehoben.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 13. Mai 2022
  • Inkrafttreten: Ablauf des Tages der Kundmachung 

Ziel

  • Ausdrückliche Unzulässigkeitserklärung bestimmter Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, um das Einschreiten der Kontrollorgane zu erleichtern
  • Anhebung des Strafrahmens im Kraftfahrgesetz (KFG) zur Vergrößerung des Spielraums für die Behörden und zur Verstärkung der generalpräventiven Wirkung

Inhalt

  • Ergänzung der Bestimmungen des KFG und ausdrückliche Unzulässigkeitserklärung unerwünschter Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die nicht der Eigenart des Fahrzeugs entsprechen
  • Starke Anhebung des Strafrahmens im KFG
  • Einführung einer Mindeststrafe für solche Delikte

Hauptgesichtspunkte

Es werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupten Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Damit werden die Kontrolle und das Einschreiten der Kontrollorgane erleichtert.

Weiters wird der Strafrahmen im KFG generell stark angehoben und speziell für solche Delikte auch eine Mindeststrafe eingeführt, damit die abschreckende Wirkung erhöht wird.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie