Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Achtung
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt unter anderem die reine Zimmervermietung ohne die Erbringung von Nebenleistungen. Das ist beispielsweise die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Frühstück, Reinigung oder anderen Nebenleistungen.
Die Zimmervermietung darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten. Bei mehr als zehn Fremdenbetten trifft das nicht mehr zu. In einem solchen Fall werden bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb angenommen.
Keine Nebenleistungen sind beispielsweise:
- Schneeräumung, Müllabfuhr
- Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser
Rechtsgrundlagen
Einkommensteuergesetz (EStG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion