Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Auskunft über den Haftpflichtversicherer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:
Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge (→ VVO)
Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen werden Name und Anschrift der Halterin/des Halters angegeben.
Zuständige Stelle
Der → Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
Zusätzliche Informationen
Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen (→ EK). D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.
Rechtsgrundlagen
§ 31a Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen