Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Entschließung

Entschließungen sind Rechtsakte der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten, des Nationalrates oder des Bundesrates.

Der Nationalrat und der Bundesrat können der Form nach Entschließungen (Resolutionsrecht) fassen, um Wünsche über die Ausübung der Vollziehung zu äußern. Entschließungen können insbesondere durch selbständige Anträge (durch mindestens fünf Abgeordnete zum Nationalrat, mindestens drei Mitglieder des Bundesrates) oder von Ausschüssen eingebracht werden. Eine Entschließung ist auch im Zuge einer Debatte durch einen unselbständigen Antrag möglich. Inhalte und Anliegen von Entschließungen sind sehr unterschiedlich. Durch Entschließungen kann z.B. die Bundesregierung zu politischen Maßnahmen oder zur Vorlage eines Gesetzesentwurf aufgefordert werden.

Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident übt viele Amtshandlungen durch Entschließungen aus, die Ernennung der Bundesregierung, die Auflösung des Nationalrats oder die Verleihung von Ehrentiteln. Viele Entschließungen bedürfen eines Vorschlags der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers und darüber hinaus der Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion