Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→LPD Wien)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie