Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Achtung

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt die Beherbergung, das heißt eine Vermietung mit Nebenleistungen (z.B. Verpflegung der Mieterinnen/der Mieter bei Vermietung von mehr als 10 Betten, tägliche Reinigung bei Vermietung von mehr als 10 Betten etc.).

Die Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb hängt grundsätzlich von der Höhe des Umsatzes und der gewählten Rechtsform ab.

Bei einer Privatzimmervermietung wird meistens eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zur Anwendung gelangen. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung zur Gewinnberechnung herangezogen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Basispauschalierung.

Rechtsgrundlagen

Einkommensteuergesetz (EStG)

Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion