Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Privat abgeschlossene Versicherungen

Versicherungsschutz im Rahmen privat abgeschlossener Versicherungen

Neben den Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pensionsversicherung besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz durch den Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei einem Mitglied des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs zu erhalten.

Folgende Versicherungsvarianten werden zur Absicherung bei einem Unfall angeboten:

  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfalltod- und Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung
  • Unfallversicherung

Es kann sich dabei – je nach Versicherungsvertrag – um folgende Leistungen handeln:

  • Unfallrente
  • Invalidenrente
  • Pflegerente
  • Waisenrente
  • Rehabilitationsbeihilfe
  • Zuschüsse bei kosmetischen Operationen
  • Erstattung von Heilkosten
  • Erstattung von Bergekosten
  • Erstattung von Rückholkosten
  • Erstattung von Überführungskosten
  • Prämienerlass bei Arbeitsunfähigkeit
  • Spitalgeld
  • Taggeld

Meldung eines Schadensfalles beim Versicherer

Nach einem Unfall ist das zuständige Versicherungsunternehmen unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) zu verständigen. Die Unfallmeldung sollte Folgendes beinhalten:

  • Den Hergang des Unfalles unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes
  • Die Anspruchserhebung durch die geschädigte Dritte/den geschädigten Dritten
  • Die Mitteilung über die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens

Ein Todesfall ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.

Formulare zur Unfallmeldung sind bei den jeweiligen Versicherungen erhältlich.

Auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs finden Sie eine Liste aller in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen, die weitere Informationen erteilen.

Weiterführende Links

Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (→ VVO)

Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion