Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Leistungen der Pensionsversicherung
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Freizeitunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:
- Pensionsversicherung (→ PV)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (→ BVAEB)
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)
Maßnahmen bei Unfall im Rahmen der Pensionsversicherung
Folgende Leistungen können – im Falle eines Freizeitunfalls – seitens der Pensionsversicherung erbracht werden:
- Maßnahmen der Rehabilitation
- Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
- Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/Partner
- Waisenpension
- Pflegegeld
Weiterführende Links
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)
Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz