Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Flugreisen mit eingeschränkter Mobilität in der EU
Luftfahrtunternehmen und Reiseunternehmen müssen mit Menschen eingeschränkter Mobilität oder Behinderung grundsätzlich befördern. Ausnahmsweise darf die Beförderung verweigert werden (Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, aus technischen Gründen, z.B. wenn es aufgrund der Flugzeugbauart bzw. -ausstattung nicht möglich ist). Ein Reiseunternehmen ist dann verpflichtet, sich um eine annehmbare Alternative zu bemühen.
Flugpassagiere müssen den Bedarf an besonderer Unterstützung 48 Stunden vor dem Abflug anmelden (diese Informationen sind verpflichtend von Unternehmen an Verkaufsstellen weiterzuleiten) und sich rechtzeitig einfinden. Wenn sie das nicht tun, muss das Unternehmen dennoch bestmögliche Unterstützung leisten.
Passagiere haben insbesondere das Recht auf
- Zurverfügungstellung von kostenlosen Hilfeleistungen am Flughafen (auf dem Weg zum Gate und zum Flugzeug, beim An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen, etc.) und an Board (z.B. Hilfe beim Toilettengang) und Mitteilung von wesentlichen Fluginformationen in zugänglicher Form
- Unterstützung bei der Aufgabe bzw. Entgegennahme und der Beförderung des Gepäcks sowie bei Sicherheits- und Zollkontrollen
- Beförderung der erforderlichen medizinischen Geräte und Mobilitätshilfen einschließlich elektrischer Rollstühle (sofern diese 48 Stunden zuvor angemeldet wurden, genügend Platz an Bord vorhanden ist und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden)
- Mitnahme anerkannter Begleithunde (vorbehaltlich der nationalen Vorschriften)
- Berücksichtigung der eingeschränkten Mobilität bei der Sitzvergabe (im Bereich des Möglichen)
- Vergabe – wenn möglich – eines daneben liegenden Sitzplatzes an Begleitperson zur Unterstützung. Auf Verlangen muss es dieser Person gestattet werden, die notwendige Hilfe am Flughafen sowie beim An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen zu leisten.
Weiterführende Links
- Rechte von Flugreisenden mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität (→ apf)
- Rechte für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit - Flugreisen (→ BMK)
- Barrierefrei reisen (→ Vienna International Airport)
- Barrierefreies Reisen (→ Salzburg Airport)
- Barrierefrei Reisen (→ Flughafen Graz)
- Barrierefreies Reisen (→ Linz Airport)
- Barrierefreies Reisen (→ KlagenfurtAirport)
- Service für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (→ Innsbruck Airport)
- Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion