Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Snowmobiles/Jetboats

Allgemeines

Snowmobiles (Motorschlitten) sind motorisierte Maschinen, die auf Kufen fortbewegt werden und deren Motorkraft durch eine Kette übertragen wird. Eingesetzt werden sie als Arbeitsgerät für Forstarbeiterinnen/Forstarbeiter oder Transportmittel in Skigebieten, aber auch als Sportgeräte bei Wettbewerben.

Jetboats/Jet-Ski® (Wassermotorräder) sind relativ kleine Wasserfahrzeuge ohne Bordwand, die aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen. Der Hauptverwendungszweck ist der Wassersport.

Benützung

Die Inbetriebnahme von Snowmobiles ist nur auf privatem und abgesperrtem Gelände erlaubt.

Häufig werden in Skigebieten Events veranstaltet, bei denen das Fahren mit Snowmobiles unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird.

Für das Befahren öffentlicher Gewässer mit Jetboats gibt es in Österreich noch keine Regelungen – eine Inbetriebnahme von Jetboats ist nur auf privaten Gewässern möglich. Unter gewissen Umständen kann auch eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Alter

Unter den Teilnahmebedingungen dieser einschlägigen Events sind meist Altersangaben enthalten. Snowmobile fahren ist beispielsweise bereits ab 15 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 140 cm möglich. Als Passagierinnen/Passagiere mitfahren dürfen auch Jugendliche bzw. Kinder unter 15 Jahren.

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion