Verordnung Katastrophengebiet

Der Bürgermeister der Stadt Waidhofen an der Ybbs als Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass am 15.09.2024. um 07.00 Uhr für das gesamte Gemeindegebiet Waidhofen an der Ybbs die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Katastrophe vorliegen.

Verordnung