Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Schuldenberatungsstellen

Allgemeine Informationen

Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).

Schuldenberatung hat folgende Zwecke:

  • Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
  • Konkrete Unterstützung insbesondere bei
  • Psychologische Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter

Zuständige Stelle

Liste Staatlich anerkannter Schuldenberatungsstellen (→ Schuldenberatung) in Österreich

Kosten

  • Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
  • Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig

Zusätzliche Informationen

Auf den Seiten der Staatlich anerkannten Schuldenberatung wird ein → Pfändungsrechner angeboten.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz