Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
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Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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T +43 7442 511-223
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nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Mitnahme von Alkoholika aus der EU über die Schweiz

Wenn bei der Reise aus einem EU-Staat nach Österreich die Schweiz durchquert wird, sind bei der Einreise in die Schweiz grundsätzlich die Freigrenzen für die Einfuhr von Waren in die Schweiz zu beachten.

Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen die Waren bei der Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ein Transitschein wird erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Ausreise aus der Schweiz rückerstattet wird.

Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen