Führerschein
Für Sie zuständig
Bettina Buder
T +437442 511 - 222F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrBereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
T +43 7442 511-223F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Absetzbetrag
Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.
Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:
- Verkehrsabsetzbetrag
- Pensionistenabsetzbetrag
Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
- Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag
- Pendlereuro
- Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 1. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion