Führerschein
Für Sie zuständig
Bettina Buder
T +437442 511 - 222F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrBereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
T +43 7442 511-223F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung: Fischereikarte
Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zuständige Stelle ist:
- Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband
- In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband
- In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg
- In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg
- In Wien: der Wiener Fischereiausschuss
Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie der Heiratsurkunde mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion