Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Unfallvorsorge

Der sicherheitstechnische Grundsatz, wonach nur erkannte Gefahr ausgeschaltet und zur Vermeidung von Unfällen und Gefahren führen kann, ist im Arbeitnehmerschutzgesetz verankert.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Aufgrund dieses Wissens hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Gefahren- bzw. Unfallverhütung festzulegen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte
  • Die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Die Verwendung von Arbeitsstoffen
  • Die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge
  • Die Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Die Ergebnisse der Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie die festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Gefahren müssen in eigenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festgehalten werden. Für die Arbeitsinspektion sind damit Kontrollmöglichkeiten gegeben. Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen (wo es diese nicht gibt – alle Arbeiternehmerinnen/Arbeitnehmer) müssen Zugang zu diesen Dokumenten haben.

Weiterführende Links

Arbeitsinspektion (→ BMSGPK)

Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion