Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
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gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

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Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
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Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Beurlaubung

Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

  • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion