KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeine Informationen

Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Damit nehmen ausschließlich die Gemeinden – und nicht mehr die Polizei – die Funktion der Fundbehörde wahr.

Achtung

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlustanzeige" und "Diebstahlsanzeige" sowie dazu, was beim Fund von Gegenständen zu tun ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres