Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Campen in Salzburg

Im Bundesland Salzburg ist es nicht grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister einer Gemeinde kann es aber verbieten, wenn bestimmte Interessen erheblich verletzt werden (z.B. Interessen der Sicherheit oder der Gesundheit von Menschen, der Landwirtschaft oder des Landschafts- und Ortsbildes).

Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung (bzw. in der Stadt Salzburg der Gemeinderat) aus den genannten Gründen verordnen, an welchen Orten außerhalb von Campingplätzen Campieren zulässig oder unzulässig ist. So wurden von einigen Gemeinden Verordnungen erlassen, die z.B. im Ortsgebiet das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen in der Nacht zum Zweck des Übernachtens verbieten.

Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.

Darüber hinaus bestimmt das Salzburger Naturschutzgesetz, dass das alpine Ödland (land- und forstwirtschaftlich nicht kultiviertes Gebiet oberhalb der Zone des geschlossenen Waldes) geschützt ist. Jede Maßnahme, die Eingriffe in diese Lebensräume bewirken kann, bedarf einer naturschutzbehördlichen Bewilligung.

Der Touristenverkehr im Weide- und Alpgebiet oberhalb der oberen Waldgrenze ist nur insoweit gestattet ist, als die Alp- und Weidewirtschaft dadurch nicht geschädigt wird.

Für detaillierte Informationen zu den in Salzburg bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Salzburger Landesregierung bzw. die jeweilige Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion