Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Todesfälle auf Reisen

Die Behörde des jeweiligen Urlaubslandes meldet den Todesfall einer österreichischen Staatsbürgerin/eines österreichischen Staatsbürgers in der Regel der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft bzw. Konsulat). Diese informiert über das österreichische Außenministerium die österreichische Polizei, welche wiederum die nächsten Angehörigen der/des Verstorbenen über den Ablebensfall in Kenntnis setzt.

Die zuständige Vertretungsbehörde (→ BMEIA) kann bei der Organisation einer Überführung des Leichnams nach Österreich oder einer lokalen Bestattung im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten behilflich sein. Die Verfügung über den Leichnam, Bestattungsart und -ort richtet sich in erster Linie nach dem Willen der verstorbenen Person. Liegt keine Willenserklärung vor und ist ihr Wille auch sonst nicht eindeutig erkennbar, steht den nächsten Angehörigen das Recht der Verfügung zu.

Eine Leichenüberführung aus dem Ausland ist nur möglich, wenn die Kosten gedeckt sind. Eine Reiseversicherung, die vor Antritt der Reise abzuschließen ist, beinhaltet meist die Überführungskosten im Todesfall. Nicht in allen Ländern ist eine Einäscherung mit anschließender Überstellung der Urne möglich.

Ausführliche Informationen zum weiteren Vorgehen beim "Todesfall im Ausland" finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten