Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Zentrales Melderegister (ZMR)

Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

Hinweis

Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion