Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Campen in Vorarlberg

Die Aufstellung von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen ist von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister mit Bescheid zu untersagen, wenn bestimmte Interessen gröblich verletzt werden. Genannt werden u.a. Interessen der Sicherheit oder des Schutzes der örtlichen Gemeinschaft bzw. des Landschafts- und Ortsbildes.

Die Gemeindevertretung kann aus solchen Gründen durch Verordnung bestimmen, dass Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nur an bestimmten Orten oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden dürfen.

Wer entgegen einem der genannten Verbote campt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.

Zusätzlich sind naturschutzrechtliche Einschränkungenz.B. im Bereich von Seen möglich.

Für detaillierte Informationen zu den in Vorarlberg bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Vorarlberger Landesregierung bzw. die jeweilige Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Vorarlberger Campingplatzgesetz

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion