Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Vermisste Angehörige im Ausland

Wenn während des Auslandsaufenthalts eine mitreisende Person abgängig ist, wird empfohlen, sich so rasch wie möglich an die nächstgelegene Polizeidienststelle im Aufenthaltsland zu wenden und gegebenenfalls eine Abgängigkeitsanzeige zu erstatten, damit Ermittlungen vor Ort eingeleitet werden können.

Im Bedarfsfall kann auch die zuständige österreichische Botschaft kontaktiert werden. Auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) finden Sie die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungen (→ BMEIA) weltweit. In Notfällen kann die zuständige österreichische Vertretung außerhalb der Geschäftszeiten unter der jeweiligen Bereitschaftsdienstnummer erreicht werden.

Sollte eine Kontaktaufnahme mit der österreichischen Vertretungsbehörde im Aufenthaltsland nicht möglich sein, steht unter der Telefonnummer +43 50 11 50 - 44 11  der Bereitschaftsdienst des BMEIA zur Verfügung (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 4411).

Wer sich selbst in Österreich aufhält und die berechtigte Annahme hat, dass eine Angehörige/ein Angehöriger sich in Gefahr befindet, sollte sich an die nächstgelegene österreichische Polizeidienststelle wenden. Bei Erstattung einer entsprechenden Abgängigkeitsanzeige wird von der österreichischen Polizei üblicherweise auch Interpol eingeschaltet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten