Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Abhängigkeitserkrankung – Klassifizierung nach der Internationalen Klassifizierung der Krankheiten

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont, dass eine Abhängigkeitserkrankung eine Krankheit ist, die jeden Menschen treffen kann. In der internationalen Einstufung von Krankheiten (International Classification of Diseases) legt die WHO sechs Kriterien für die Diagnose "Abhängigkeitserkrankung" fest. Für das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung müssen mindestens drei der sechs Kriterien im Lauf eines Jahres gleichzeitig erfüllt sein.

Charakteristisch für das Abhängigkeitssyndrom sind der starke Wunsch nach der Einnahme einer psychoaktiven Substanz und – trotz schädlicher Folgen – große Schwierigkeiten den Konsum zu kontrollieren oder gar zu beenden.

Es entsteht eine Gewöhnung an diese Substanz (Toleranzbildung). Die Dosis muss laufend erhöht werden, um dasselbe gewünschte Wohlbefinden zu erreichen; bei Nichtkonsum kann es zu Entzugserscheinungen kommen.

Die/der Betroffene ordnet das gesamte Leben dem Gebrauch der psychoaktiven Substanz unter, d.h. die Beschaffung und der Konsum dieses Stoffes sind vorrangig. Für die sogenannte substanzungebundene Abhängigkeit (auch Verhaltenssucht genannt, wie z.B. Spielsucht, Internetsucht, Kaufsucht) werden diese Kriterien analog herangezogen.

Hinweis

Für manche substanzungebundenen Abhängigkeiten gibt es eigene ICD-Kategorien (z.B. "F 63.0: Pathologisches Spielen"), die anderen werden unter "F 63.9: Abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle, nicht näher bezeichnet" zusammengefasst.

Weiterführende Links

Weltgesundheitsorganisation (→ WHO)

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz