Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Arztbesuch in der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien

Mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien bestehen Sozialversicherungsabkommen.

In Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina kann die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden.

Für Reisen in die Türkei sollte rechtzeitig ein Auslandsbetreuungsschein (Auslandskrankenschein) besorgt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann nicht verwendet werden. Der Auslandskrankenschein wird vor Urlaubsantritt grundsätzlich von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgestellt. Dieser muss am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen dort üblichen Betreuungsschein eingetauscht werden.

Hinweis

In Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina muss die Europäische Krankenversicherungskarte jedoch vorab dem dortigen Versicherungsträger vorgelegt werden, der einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt. Es kann aber auch ein Auslandskrankenschein vorgelegt werden.

Die Sachleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Bestimmungen des Gastlandes gewährt. Sollten erforderliche Leistungen nicht durch das entsprechende Sozialversicherungsabkommen gedeckt sein, sind diese jedenfalls privat zu begleichen. In diesem Fall sollte eine möglichst detaillierte Rechnung (Diagnose sowie Art, Umfang und Datum der Behandlung) verlangt werden, die in der Folge beim zuständigen Träger zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

Formular

Urlaubskrankenschein für die Türkei

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz