Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rechte bei Verspätung/Annullierung einer Schiffsreise

Kommt es zu einer Annullierung einer Schiffsreise oder zu einer Abfahrtsverzögerung von über 90 Minuten, so muss der Beförderer den Fahrgästen Folgendes anbieten:

  • Snacks und Getränke sowie unter Umständen kostenlose Unterbringung (beschränkbar auf 80 Euro je Fahrgast/ Nacht für max. drei Nächte); das gilt auch für Kreuzfahrten
  • Alternative Beförderung zum frühestmöglichen nächsten Zeitpunkt, ohne Aufpreis und zu vergleichbaren Bedingungen oder
  • Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls frühestmögliche kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort

Ab einer Verspätung von mehr als eine Stunde, besteht in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Je nach planmäßiger Fahrtdauer und Dauer der Verspätung beträgt diese 25 oder 50 Prozent des Fahrpreises. 

Der Beförderer muss spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit über die Verspätung/Annullierung informieren. Kommt es durch eine Verspätung zu einer Gefährdung von Anschlüssen, so muss auch über alternative Anschlüsse informiert werden.

Einbringung einer Beschwerde

Beschwerden müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall beim Unternehmen eingebracht werden. Dieses muss dann innerhalb eines Monats reagieren und spätestens zwei Monate nach Eingang der Beschwerde endgültig Antwort geben.

Ist die Antwort nicht zufriedenstellend, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion