Reisepass

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Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
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anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
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F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
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Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
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F +43 7442 511 - 99
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Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Strafregisterbescheinigung

Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote, Strafregisterauszug

Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.

Beispiel

Die Strafregisterbescheinigung wird insbesondere für berufliche Zwecke (z.B. Gewerbeberechtigung) benötigt. Das gilt auch für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung".

Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion