Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Gästeblattsammlung/Gästeverzeichnis

Achtung

Seit 1. Mai 2017 ist das neue "Gästeverzeichnis" zu führen. Gästeblattsammlungen dürfen (seit 1. August 2017) nicht mehr weiterverwendet werden. Dasselbe gilt (seit 1. Mai 2018) für Gästeverzeichnisse.

Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

Ausführliche Informationen zum Thema "Gästeblattsammlung/Gästeverzeichnis" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion