Was kann durch eine Schutzzone geregelt werden?
- Festlegung zulässiger Bebauungshöhen, Dachformen, Art der Eindeckung, Farben, etc.
- Die Gestaltung von Photovoltaik auf Dächern.
- Aufstellung und Austausch von thermischen Solaranlagen, und Wärmepumpen oder deren Anbringung an Bauwerken
- Anbringung von TV-Satellitenantennen und von Klimaanlagen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren Fassaden und Dächern von Gebäuden.
- Fassadengestaltung
- Der Abbruch von Gebäuden und Leuchtreklame kann untersagt werden.
- Damit während der Entwicklung keine den Zielen widersprechenden Vorhaben umgesetzt werden, erließ die Stadt Waidhofen per Gemeinderatsbeschluss vom 26. Februar eine Bausperre gemäß NÖ Raumordnungsgesetz.
Was ist dabei zu beachten?
- Bestimmte Vorhaben werden durch die Schutzzonen bauanzeigenpflichtig und bedürfen vor der Realisierung einer Beurteilung und Freigabe durch die Baubehörde. Dazu zählen:
- Die Aufstellung und der Austausch von thermischen Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen oder deren Anbringung an Bauwerken
- Die Anbringung von TV-Satellitenantennen und von Klimaanlagen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren Fassaden und Dächern von Gebäuden.
- Änderungen im Bereich der Fassadengestaltung
- Abbruch von Gebäuden
Wie wird festgestellt, ob ein Bauvorhaben zulässig ist?
Der Stadtbaubeirat prüft die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den festgelegten Zielen (Erhaltung der historischen Bausubstanz, des Erscheinungsbildes etc.). Wenn die Prüfung positiv ausfällt, kann das eingereichte Projekt bewilligt werden.
Was passiert aktuell?
Für den Stadtkern, die Vorstadt Leithen und den Altteil Zell wurde seit Februar 2024 ein Teilbebauungsplan entwickelt, der Schutzzonen definiert. Damit keine den Zielen widersprechenden Bauvorhaben umgesetzt werden, hat der Gemeinderat am 26. Februar 2024 eine Bausperre gemäß NÖ Raumordnungsgesetz beschlossen.
Der endgültige Teilbebauungsplan sowie die Schutzzonen wurden am 1. Juni 2026 im Gemeinderat beschlossen. Die Verordnung wurde an der Amtstafel angebracht und wird mit 23. Juni 2026 rechtskräftig. Die Verordnung ist im Bereich „Digitale Amtstafel“ einsehbar.
Die Aufhebung der Bausperre soll am 29. Juni 2026 im Gemeinderat behandelt werden.
Wichtig zu wissen
Eine Bausperre ist kein generelles Bauverbot! Projekte, die den Zielvorstellungen entsprechen, können auch während der Bausperre bewilligt werden.
Dokumente
Hier finden Sie die wesentlichen Dokumente:
| Name | Beschreibung | Größe | Download |
|---|---|---|---|
| Plan Teilbebauungsplan Waidhofen Stadt | 7.61MiB | Download Plan Teilbebauungsplan Waidhofen Stadt | |
| Verordnung Teilbebauungsplan Waidhofen Stadt | 8.72MiB | Download Verordnung Teilbebauungsplan Waidhofen Stadt |
Rückblick Entstehungsprozess
Dem Beschluss des Gemeinderats am 1. Juni 2026 ging ein mehr als zweijähriger partizipativer Entwicklungsprozess voran. Ihre Rückmeldungen dazu richten Sie bitte an stadtjuwel@waidhofen.at.
Dokumente
| Name | Beschreibung | Größe | Download |
|---|---|---|---|
| Präsentation Schutzzone – Stand 2024/2025 | 5.14MiB | Download Präsentation Schutzzone – Stand 2024/2025 |