Elektronischer Schriftverkehr

post@waidhofen.at

Elektronische Anbringen (Eingaben, Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen etc.) an den Magistrat können auch außerhalb der Amtsstunden rechtswirksam per Fax unter +43(0)7442/511-99 oder per E-Mail an post@waidhofen.at eingebracht werden. Ebenso kann ein elektronisches Anbringen direkt an eine bestimmte Dienststelle gerichtet werden, wenn auf dem Geschäftspapier, auf das sich das Anbringen bezieht, eine Faxnummer bzw. E-Mail Adresse der jeweiligen Dienststelle als Kontaktadresse aufscheint.
Ebenso stehen die auf dieser Website vorhandenen Online-Formulare für den elektronischen Schriftverkehr zur Verfügung.
Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, gilt dieses mit dem Einlangen bei der Behörde als rechtswirksam eingebracht.

Die genauen Bestimmungen für die Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit von Anbringen, insbesondere per E-Mail, entnehmen Sie bitte der Kundmachung für Behördenanbringen: Kundmachung §13 AVG