ID Austria

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Mit 5. Dezember wird die Handysignatur von der ID Austria abgelöst.


Die ID Austria dient als staatlicher Ausweis für das Internet – nicht nur in Österreich, sondern ab 2026 in der gesamten EU. Man kann sich damit per Smartphone eindeutig identifizieren und viele Behördenwege online erledigen. Auch der Führerschein und bald Zulassungsschein und E-Card können auf dem Handy vorgezeigt werden. 

Die Aktivierung der ID Austria ist jederzeit möglich und kostenlos.
Zu den Öffnungszeiten des Offenen Rathauses sind die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice für Sie da!

Montag: 08.00–12.00 Uhr & 13.00–16.00 Uhr 
Dienstag: 8.00–12.00 Uhr & 13.00–17.00 Uhr
Mittwoch: 8.00–12.00 Uhr & 13.00–16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00–12.00 Uhr & 13.00–16.00 Uhr
Freitag: 8.00–12.00 Uhr

Von Handysignatur umsteigen

Wer die Handysignatur bereits nutzt, kann jederzeit – vor oder auch erst nach dem 5. Dezember – auf die ID Austria mit Basisfunktion umsteigen. Dafür ruft man die Website oesterreich.gv.at auf, wählt rechts oben im Menü das Anmeldesymbol und dann die Option „Umsteigen von Handysignatur auf ID Austria“. Anschließend loggt man sich mit der Handysignatur ein und stimmt zu. Nun hat man die „ID Austria mit Basisfunktion“ – sie hat die gleichen Funktionen wie die Handysignatur bisher.

Wer auch die neuen zusätzlichen Funktionen der ID Austria – die „eAusweise“ auf dem Handy und die künftige EU-weite Gültigkeit – haben möchte, benötigt die „ID Austria Vollversion“. 

Wenn die Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. beim Magistrat oder über FinanzOnline), kann sie direkt online auf die Vollfunktion der ID Austria aufgewertet werden. Bei nicht behördlich registrierten Handy-Signaturen (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung) ist die Feststellung der Identität im Bürgerservice nötig.

Neu bei der ID Austria anmelden

Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
(Die Registrierung von Personen ohne österreichischer Staatsbürgerschaft ist bei den Landespolizeidirektionen möglich)
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Besitz eines Smartphones mit Fingerprint und Face-ID, App „Digitales Amt“ 
(ohne Smartphone kann die Registrierung mittles FIDO-Sicherheitsschlüssel erfolgen) 

Mitzubringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aktuelles Passfoto
-Smartphone 

ID-Austria-Apps: „Digitales Amt“ und „eAusweise“

Die zur ID Austria gehörige App heißt nicht mehr Handysignatur, sondern „Digitales Amt“: Sie kann nur auf Smartphones mit Fingerabdruck- oder Gesichtsscanner genutzt werden. In der App gibt es direkte Links zu allen möglichen Amtswegen, zum Beispiel wie man den Hauptwohnsitz ändert oder eine Wahlkarte beantragt.

In einer zweiten App, sie heißt „eAusweise“, werden der digitale Führerschein und in Zukunft auch andere Ausweise wie etwa der Zulassungsschein, der Personalausweis und die E-Card gespeichert. Achtung: Der digitale Führerschein kann nur genutzt werden, wenn man bereits einen Scheckkartenführerschein hat.


Für Sie zuständig

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