Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Einkommen unter dem 2,5-fachen Richtsatz der Sozialhilfe (€ 3.074,73) bzw. das Einkommen eines alleinerziehenden Elternteils unter dem 2-fachen Richtsatz der Sozialhilfe (€ 2.459,78) liegt.
Sozialamt - Soziale Dienste
Für Sie zuständig
Mag. Birgit Fabian
T +43 7442 511 - 331M +43 676 88 511 - 331
birgit.fabian@waidhofen.at
EG, Zimmer 004
Bereich:
Referat Familie, Jugend und Soziales
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