Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Freiwillige Selbstversicherung
Kommt keine der angeführten Möglichkeiten infrage, kann man sich freiwillig selbst versichern. Um nicht sofort auf den Höchstsatz eingestuft zu werden, sollte man gleich beim Antrag auf freiwillige Selbstversicherung auch einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen.
Achtung
Alle diese Versicherungsmöglichkeiten bekommt man nur auf Antrag bei einer Krankenversicherungsanstalt. Dieser muss nach jeder Unterbrechung (z.B. Pflichtversicherung bei Ferialjob) neu gestellt werden.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 8. September 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung