Was ist bei der Bausperre zu beachten

Waidhofens Innenstadt ist bekannt für ihre hohe städtebauliche Qualität. Historische Bauten bilden ein beeindruckendes Fundament für das Stadtbild, das Basis für die lokale Wirtschaft, ein touristischer Anziehungspunkt und kulturelles Erbe ist. Aus diesem Grund werden für den Bereich des Stadtkerns, die Vorstadt Leithen und den Altteil Zell ein Teilbebauungsplan erstellt sowie Schutzzonen definiert. 

Was kann durch eine Schutzzone geregelt werden?

  • Festlegung zulässiger Bebauungshöhen, Dachformen, Art der Eindeckung, Farben, etc.
  • Die Gestaltung von Photovoltaik auf Dächern.
  • Aufstellung und Austausch von thermischen Solaranlagen, und Wärmepumpen oder deren Anbringung an Bauwerken
  • Anbringung von TV-Satellitenantennen und von Klimaanlagen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren Fassaden und Dächern von Gebäuden.
  • Fassadengestaltung
  • Der Abbruch von Gebäuden und Leuchtreklame kann untersagt werden.

Damit während der Entwicklung keine den Zielen widersprechenden Vorhaben umgesetzt werden, erließ die Stadt Waidhofen per Gemeinderatsbeschluss vom 26. Februar eine Bausperre gemäß NÖ Raumordnungsgesetz.

Was ist dabei zu beachten?

  • Bestimmte Vorhaben werden durch die Schutzzonen bauanzeigenpflichtig und bedürfen vor der Realisierung einer Beurteilung und Freigabe durch die Baubehörde. Dazu zählen:
  • Die Aufstellung und der Austausch von thermischen Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen oder deren Anbringung an Bauwerken
  • Die Anbringung von TV-Satellitenantennen und von Klimaanlagen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren Fassaden und Dächern von Gebäuden.
  • Änderungen im Bereich der Fassadengestaltung
  • Abbruch von Gebäuden

Wie wird festgestellt, ob ein Bauvorhaben zulässig ist?

Der Stadtbaubeirat prüft die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den festgelegten Zielen (Erhaltung der historischen Bausubstanz, des Erscheinungsbildes etc.). Wenn die Prüfung positiv ausfällt, kann das eingereichte Projekt bewilligt werden.