Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Haltung von Listenhunden in Oberösterreich
In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Bei der Anmeldung eines Hundes, egal welcher Rasse, ist ein sechsstündiger Kurs zu absolvieren, um Sachkunde nachzuweisen.
Bei auffälligen Hunden muss ein zehnstündiger Kurs absolviert werden (erweiterte Sachkunde). Auffällig ist ein Hund, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der, ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat oder wiederholt Menschen gefährdet hat.
Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.
Rechtsquellen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion