Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Meldeauskunft
Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Personen-/Meldeauskunft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Neu
Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft (→ BMI) online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion