Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg
Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Listenhunde bzw. Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Argentinischer Mastiff
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Bordeaux Dogge
- Dogo Argentino
- Ridgeback
- Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
- Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
Im Einzelfall und bei Listenhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.
Rechtsquellen
- Vorarlberger Gesetz über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei (Landes-Sicherheitsgesetz)
- Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion