Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Checkliste Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich
Erkundigen Sie sich im Vorhinein über die Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Heimtierausweis | Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein veterinärbehördliches Dokument, der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben. | |
Hundeabgabe | In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden. | |
Maulkorb- und Leinenzwang | In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang. | |
Registrierung | Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. | |
Kampfhunde | Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden. |
Weiterführende Links
Einreise und Wiedereinreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich (→ BMF)
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion