Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich

Erkundigen Sie sich im Vorhinein über die Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich.

Aktuelle Checkliste zur Einreise mit Haustieren nach Österreich für Drittstaatsangehörige
Thema Detailinformationen Erledigt
Heimtierausweis Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein veterinärbehördliches Dokument, der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben.  
Hundeabgabe In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden.  
Maulkorb- und Leinenzwang In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang.  
Registrierung Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.  
Kampfhunde Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden.  

Weiterführende Links

Einreise und Wiedereinreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion