Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Grundsätze zur Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft
Gesetzlich geregelt sind ebenso die Grundsätze für Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen/Arbeiter im Sinne des Landesarbeitsgesetzes. Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
Es gilt das Gleichbehandlungsgebot, d.h. aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.
Diese Grundsätze betreffen vor allem
- das Gebot der geschlechtsneutralen und diskriminierungsfreien Stellenausschreibung,
- die Entlohnungskriterien,
- das Benachteiligungsverbot und
- die Auskunftspflicht.
Für die Beratung und Unterstützung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen/Arbeiter im Sinne des Landesarbeitsgesetzes sind die Landarbeiterkammern zuständig.
Weiterführende Links
Landarbeiterkammern Österreichs (→ LAK)
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt