Ehefähigkeit - Ermittlung

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Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Drohnenführerschein

Allgemeine Informationen

Der Drohnenführerschein ist für alle Personen, die mit Drohnen in der Kategorie "open" (Unterkategorien A1, A2, A3) mit einem Gewicht ab 250 Gramm fliegen wollen, verpflichtend.    

Dieser besteht in den meisten Fällen aus einem Online-Training (Online-Kurs) und einem Online-Test über 40 Multiple-Choice Fragen. Training und Test werden kostenlos von Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf dronespace.at erledigt werden. Nach positiver Absolvierung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. am Handy) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

Das Mindestalter für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht und somit für die Erlangung des Drohnenführerscheins beträgt 16 Jahre, wobei es einige Ausnahmen (z.B. für "Spielzeugdrohnen") gibt. Achtung, das Mindestalter für die Betreiberin/den Betreiber eine Drohne ist 18 Jahre.

Der Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig.

Die Prüfung zum Kenntnisnachweis für Pilotinnen/Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig.

Achtung

Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen einer Drohne in Druckversion mitgeführt bzw. als File auf einem mitgeführten mobilen Device (z.B. Handy) abgespeichert werden. Das gilt auch für die Versicherungspolizze.

Online-Training und -Test

Der Online-Test umfasst Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre.

Je nach Gewicht (Unterkategorien A1, A2, A3) der Drohne sind die Anforderungen an Pilotinnen/Piloten unterschiedlich hoch:

  • Drohnen ab 250 Gramm: Online-Training mit anschließendem Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen). Für alle anderen Drohnen der Unterkategorie A1 genügt es, sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen.
  • Auch für die Unterkategorie A3 gilt es sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut zu machen sowie Online-Training und Online-Test zu absolvieren.
  • Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 ist zusätzlich noch Flugpraxis und die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control Voraussetzung.

Die Anmeldung zu dieser theoretischen Prüfung erfolgt per E-Mail mittels dem dafür vorgesehenen Formular mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin

Im Hinblick auf den Themenumfang des Drohnenführerscheins ist eine bereits bei der Austro Control abgelegte Prüfung im Gegenstand Luftrecht nicht gleichwertig und kann daher nicht als Kompetenznachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung anerkannt werden.

Weitere Informationen zur Schulung von Fernpiloten, Registrierungspflicht, zu den einzelnen Drohnenkategorien und zur EU-Drohnen-Verordnung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. zur

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie