Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Jagdkarte
Jede Adressänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.
Hinweis: Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk (nicht innerhalb Wiens) muss bei der dort zuständigen Behörde eine neue Jagdkarte gelöst werden. Die Meldung bei der bisherigen Behörde entfällt in diesem Fall.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und der neuen Adresse (eventuell Kopie der Bestätigung der Meldung).
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion