Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen
- des Geschlechts,
- des Alters,
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion oder Weltanschauung oder
- der sexuellen Orientierung
benachteiligt werden.
Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Weiterführende Links
Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
- Landesgesetze
Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt