Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Mängelhaftung der Übergeberinnen/Übergeber (Verkäuferinnen/Verkäufer, Werkunternehmerinnen/Werkunternehmer, Dienstleisterinnen/Dienstleister usw.).

Beispiel

  • Ein Fernseher ist bereits beim Kauf defekt und liefert kein ruhiges Bild.
  • Ein angeblicher Goldschmuck ist in Wahrheit aus Messing.

Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung beträgt für bewegliche Sachen, Waren mit digitalen Einzelleistungen und digitale Einzelleistungen zwei Jahre, für unbewegliche (z.B. Grundstücke, eingebaute Zentralheizung) drei Jahre.

Bei von Unternehmen ab 1.1.2022 bereitgestellten digitalen Leistungen (zum Beispiel Betriebssystem, Messenger-Dienst), trifft Unternehmen eine gewährleistungsrechtliche Update- oder Aktualisierungspflicht.

In Verträgen zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Konsumenten ist dies nicht möglich; allerdings kann die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies zwischen den Vertragspartnern extra ausgehandelt wird.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion