Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Antragstellung

  • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung
  • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen

Hinweis

Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz