Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Gleichbehandlungsbeauftragte
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die/der Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr/sein Team beraten und unterstützen Sie, wenn Sie sich am Arbeitsplatz oder im Umgang mit einer Landes- oder Gemeindebehörde benachteiligt fühlen.
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt