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Allgemeines zur Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen.
In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstständig und unabhängig. Grundlage ihrer Arbeit ist das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät Personen, die sich in folgenden Bereichen benachteiligt fühlen:
- In einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft und in der sonstigen Arbeitswelt aufgrund
- des Geschlechts
- der ethnischen Zugehörigkeit
- der Religion oder der Weltanschauung
- des Alters
- der sexuellen Orientierung
- In sonstigen Bereichen (Sozialschutz, Güter, Dienstleistungen, Wohnen, Bildung) aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit
- In sonstigen Bereichen (Zugang zu und bei der Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen) aufgrund des Geschlechts
Es stehen Gleichbehandlungsanwältinnen/Gleichbehandlungsanwälte zur Verfügung, wobei die Zuständigkeiten nach dem Grund der Diskriminierung und dem Bereich, in dem sie stattfindet, unterschieden werden.
Die Gleichbehandlungsanwältinnen/die Gleichbehandlungsanwälte unterstützen von Diskriminierung bzw. Belästigung betroffene Personen bei Verhandlungen mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, informieren über die rechtlichen Mittel und unterstützen bei Beschwerden an die Gleichbehandlungskommission. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos!
Weiterführende Links
- Beispiele aus der Beratung (→ GAW)
- Informationsmaterial (→ GAW) zum Bestellen oder zum Download
- FAQs für Unternehmen (→ GAW)
- Online-Formular (→ GAW) für eine Anfrage an die Zentrale der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien oder an das für Sie zuständige Regionalbüro
- Ausgewählte Judikatur (→ GAW)
- Gleichbehandlung in der EU (→ GAW)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt