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Unfall
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Formulare zu diesem Thema
Unter einem Unfall versteht man ein plötzliches bzw. zeitlich eng begrenztes Ereignis, eine Einwirkung von außen, eine außergewöhnliche Belastung, die zu einer körperlichen oder seelischen Schädigung geführt haben.
Eine sinnvolle Einteilung ergibt sich nach dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt, aus der Art des Ereignisses – wie z.B. Sturz, Zusammenstoß, Verbrennung – und aus der Art des Verschuldens wie Eigenverschulden, Fremdverschulden oder höhere Gewalt. Für Versicherungszwecke wird der Begriff detaillierter definiert.
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion