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Österreich.gv.at - Lebenslage
Schwimmen
Die Wasserrettungsorganisationen haben folgende Baderegeln erstellt, die Badende zu ihrem eigenen Schutz einhalten sollen:
- Gesundheit
Nur bei guter Gesundheit ins Wasser gehen! - Hinweisschilder beachten
Auf den Hinweisschildern ist zu lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Dies ist zu befolgen! - Duschen, abkühlen
Erst nach einer Dusche und Abkühlung ins Wasser gehen! - Kältegefühl
Bei Kältegefühl nicht im Wasser bleiben, da sonst Krämpfe drohen! Diese sind für Schwimmerinnen/Schwimmer gefährlich! - Ohrenerkrankungen
Bei Ohrenschmerzen oder einer Ohrenverletzung nicht schwimmen, springen oder tauchen! - Essen
Nach einer ausgiebigen Mahlzeit eine Stunde warten! Erst danach wieder ins Wasser gehen! - Starke Sonne
Vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt) schützen! Bei starkem körperlichen Hitzegefühl nicht ins kalte Wasser springen! - Übermut
Sich zu keinen Handlungen überreden lassen, die nicht den eigenen Fähigkeiten entsprechen (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen)! - Springen
Nur dort ins Wasser springen, wo es erlaubt ist! Dabei darf niemand in Gefahr gebracht werden! In keine Gewässer springen, die nicht bekannt sind, es könnten viele Gefahren lauern! - Vorsicht im Erlebnisbad
Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen! Daher sind auch Leute in der Umgebung zu beobachten! Es ist Hilfe herbeizurufen, wenn jemand in Gefahr ist!
Achtung
Schwimmerinnen/Schwimmer sollten immer im abgegrenzten Badebereich bleiben. Verlassen sie diesen Bereich, tun sie dies auf eigene Gefahr. Zur eigenen Sicherheit sollten Schwimmerinnen/Schwimmer niemals allein ins Wasser gehen.
Um das sichere Nebeneinander zwischen Schwimmerinnen/Schwimmern und anderen Wassernutzerinnen/Wassernutzern (z.B. Boote, Schiffe oder Surferinnen/Surfer) zu ermöglichen, haben die "Internationalen Seeschifffahrtsorganisationen" 38 Regeln zur Verhinderung von Kollisionen auf See erstellt.
Die wichtigsten Grundregeln lauten:
- Alle müssen Schwimmende beachten
- Kommen zwei maschinengetriebene Fahrzeuge aufeinander zu, gilt Rechtsvorrang
- Das dem Wind zugewandte Boot muss dem dem Wind abgewandten Boot ausweichen
Weiterführende Links
- Baderegeln (→ ARGE Österreichisches Wasserrettungswesen)
- Baderegeln (→ Österreichische Wasserrettung)
- IMO Convention on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea (englisch) (→ IMO)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion